


Besitzen Sie ein Geräusche Archiv das für eine Gruppe lizenziert werden soll, wird folgendermassen vorgegangen:
Lizenziert werden alle Geräuscharchive die als Ganzes oder in Teilen auf einem Audioserver liegen.
Definition Standort:
Sobald ein Zugriff in einem Gebäudek mit unterschiedlicher Postanschrift als der Standort des Audioservers möglich ist, gilt dies als neuer Standort
Beim Kauf eines Geräusche Archiv erhalten Sie gemäss den Nutzungsbedingungen für Endnutzer das Recht zur Nutzung des Archivs für eine Person und einen Standort. Als Standort gilt die Postadresse.
Werden verschiedene Häuser mit einem Audioserver vernetzt, z.B. bei grossen Studios oder Rundfunkhäuser, gilt jede Aussenstation mit einer unterschiedlichen Postanschrift als Standort.
Definition Nutzer:
Sobald eine Person Zugriff per Computernetzwerk auf das Geräuscharchiv auf dem Audioserver oder Teile davon hat, gilt diese Person als Nutzer.
Pro Standort werden die Anzahl Personen und Workstation, die Zugriff auf ein Geräuscharchiv haben, gezählt.
In der Berechnung einer Lizenzprämie wird der Einsatzbereich der Sounds und Geräusche berücksichtigt. Nicht-Gewinn Organisationen, Schulungs- und Bildungsbereiche werden berücksichtigt.